Wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen und Druckluftbehältern

Wir haben die Lösung für Sie!

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist für gewerbliche und wirtschaftliche Betreiber von überwachungspflichtigen Druckbehältern verbindlich anzuwenden. Als überwachungspflichtig gelten alle Druckluftbehälter/Abscheider in Kompressoren welche laut BetrSichV §14, §15 und §17 gewerblich genutzt werden.

Die Festlegung der Prüffristen erfolgt durch ZÜS oder eine befähigte Person.

Wichtiger Hinweis

Für die Durchführung der Prüfungen sowie zur sicherheitstechnischen Bewertung sind zwingend alle Behälterpapiere vor zu legen. Für die Beschaffung von fehlenden Behälterpapieren (Zweitschriften) unterstützen wir Sie gern.