Wiederkehrende Prüfung von Druckanlagen und Druckluftbehältern
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Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist für gewerbliche und wirtschaftliche Betreiber von überwachungspflichtigen Druckbehältern verbindlich anzuwenden. Als überwachungspflichtig gelten alle Druckluftbehälter/Abscheider in Kompressoren welche laut BetrSichV §14, §15 und §17 gewerblich genutzt werden.
Die Festlegung der Prüffristen erfolgt durch ZÜS oder eine befähigte Person.